Diese Geschäftsordnung ergänzt die Satzung des Bürgerforums Stralau.
1. Neben der jährlichen Mitgliederversammlung (siehe Satzung) ist eine Zusammenkunft des Bürgerforums monatlich vorgesehen. Die Sitzungsleitung wir zu Beginn der Sitzung festgelegt.
2. Die Zusammenkünfte sind öffentlich, sofern im Einzelfall kein anders lautender Beschluss vorliegt. Es ist ein Protokoll anzufertigen, das in der nachfolgenden Sitzung zu bestätigen ist. Das Protokoll kann schon vor der nächsten Sitzung auf der Webseite und im Schaukasten veröffentlicht werden, Korrekturen auf der nächsten Sitzung müssen dann aber entsprechend vermerkt werden.
3. Die Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder kann in begründeten Fällen die Öffentlichkeit ausschließen. Ebenso können einzelne Teilnehmer, die nicht Vereinsmitglieder sind, durch die Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder ausgeschlossen werden.
Es gibt bis jetzt Keine Kommentare ↓
Kommentar hinterlassen: