Bürgerforum Stralau

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Wahlprüfsteine: Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Sonntag, 29. August 2021

Antworten die Wahlprüfsteine des Bürgerforums vom Landesverband Bündnis 90/Die Grünen:

Sehr geehrter Herr Moor,

vielen Dank für Ihr Interesse an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin. Gerne beantworten wir Ihre Wahlprüfsteine. Sie finden unsere Antworten im beigefügten Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Stahr und Werner Graf Landesvorsitzende

1. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um die soziale Zusammensetzung auf der Halbinsel Stralau zu erhalten und die Mieten bezahlbar zu halten?

Seit vielen Jahren sprechen wir uns für den Einsatz des Instruments Milieuschutz aus und haben im Bezirk auch die sozialen Erhaltungsgebiete kontinuierlich ausgebaut und erweitert. Mehr als die Hälfte der Bezirksfläche bzw. ca. 75 Prozent der Friedrichshain- Kreuzberger*innen leben bereits in einem Milieuschutzgebiet. Damit geben wir uns aber nicht zufrieden und wollen die Gebiete weiter ausweiten. Hierfür kommt natürlich auch Stralau in Betracht und wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Untersuchungen und Schritte eingeleitet werden. Nicht zuletzt, weil somit auch das Vorkaufsrecht zum Einsatz kommen kann.

Generell ist unser Ziel, den Berliner Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert umzubauen, indem wir den Anteil von Wohnungen in der Hand nicht renditeorientierter Akteur*innen weiterhin konsequent erhöhen. Mit unserem „Masterplan 50 Prozent Gemeinwohl“ wollen wir mindestens 50 Prozent aller Wohnungen in Berlin in gemeinwohlorientierte Hand bringen. Angesichts der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt war der Mietendeckel richtig. Wir fordern vom Bund, dass er umgehend die Einführung eines solchen Instruments ermöglicht. Denn wenn wir preiswerten Wohnraum in der Stadt erhalten wollen, müssen wir den Bestand besser sichern und vor immer weiter steigenden Mieten schützen.

Klar ist aber auch: Berlin braucht mehr niedrigpreisige Wohnungen. Bei fortdauernd hohem Bevölkerungszuwachs streben wir den Bau von jährlich 20.000 überwiegend sozialverträglichen Wohnungen an. Neubauten im Hochpreissegment sollen vermieden werden, weil das weite Teile der Bevölkerung ausschließt. Wir setzen dabei auf intelligente Nachverdichtung und Geschosswohnungen statt auf Eigenheimsiedlungen. Zur Förderung des gemeinwohlorientierten Neubaus wollen wir einen dauerhaften Fonds auflegen, der Gelder bereitstellt und in den Rückzahlungen aus Darlehen direkt zurückfließen. Damit wird eine dauerhafte Finanzierung von Förderung des sozialen Wohnungsbaus ermöglicht. Wir wollen die Förderung pro Wohnung erhöhen und so ausgestalten, dass eine besonders hohe Förderung in dauerhaft sozialgebundene und möglichst CO2-neutral errichtete Wohnungen fließt. Gemeinschaftliche und sozial integrative Wohnformen wollen wir ebenso fördern.

Wichtige Schlüssel sind auch die landeseigenen Flächen und landeseigene Wohnungsunternehmen – die insbesondere in den 2000er Jahren durch den damaligen rot- roten Senat in der ganzen Stadt im großen Stil privatisiert wurden und was sich nicht wiederholen darf. Auch auf Stralau waren Flächen betroffen, die heute für eine gemeinwohlorientierte Nutzung und die Schaffung von preiswertem Wohnungsbau fehlen. Zwar baut auch die Howoge auf Stralau bzw. besitzt Bestände und es gibt weitere Landes- bzw. Bezirksflächen, diese sind aber im Vergleich eher gering. Dennoch begrüßen wir, dass durch die Howoge geförderter Wohnraum auf Stralau entsteht. Generell wollen wir über die bisherigen Quoten für den Anteil geförderter Wohnungen dort, wo es an preiswertem Wohnraum mangelt, deutlich hinausgehen. Außerdem wollen wir die Genossenschaftsförderung – für Neubauten wie Bestandsankauf – deutlich erhöhen. Außerdem wollen wir die Förderung so ausbauen oder Bürgschaften anbieten, damit auch Haushalte in Transferbezug Genossenschaftsanteile zeichnen können.

2. Welche Konzepte hat Ihre Partei, um für ältere Kinder und Jugendliche in Stralau Freizeitangebote zu schaffen?

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind sozialraumbezogen aufgestellt. Die Halbinsel Straulau selbst gehört zum Sozialraum VIII. Jugendliche sind deutlich mobiler und selbständiger als Kindergartenkinder und nicht immer auf den kürzesten Weg angewiesen. Für die Kinder und Jugendlichen der Halbinsel Stralau stehen die Einrichtungen der Kiezspinne, die E-LOK, die Nische, die Skatehalle Berlin auf dem RAW-Gelände mit dem offenen Jugendtreff, das Skandal selbstverständlich offen. Das Potential sowie eine mögliche Finanzierung einer Umnutzung der Jugendbegegnungsstätte Spreeinsel in der Tunnelstraße müsste geprüft werden.

3. Welche Konzepte hat Ihre Partei für eine kurzfristige Lösung, um ein weiteres Verschwinden von Gewerbe für die Versorgung der Wohnbevölkerung auf Stralau abzuwenden oder eine Ausweitung anbieten zu können?

Der vor der Bezirksfusion vom damaligen Bezirk Friedrichshain 1996 beschlossene Bebauungsplan V-37 für die Grundstücke Alt-Stralau 44-48, Friedrich-Junge-Straße 1-4 und Bahrfeldtstraße 28-30 und 31-32 trifft wie in der Frage geschildert Aussagen zum Gewerbe innerhalb des Plangebietes. In der Begründung des Bebauungsplans wird allerdings ausgeführt, dass neben den zulässigen auch ein Teil der ausnahmsweise zulässigen Anlagen in einem allgemeinen Wohngebiet erlaubt sind. Dies soll laut der Begründung den Belangen der Wirtschaft Rechnung tragen und eine verbrauchernahe Versorgung gewährleisten. In den textlichen Festsetzungen sind lediglich Gartenbaubetriebe und Tankstellen explizit ausgeschlossen. Inwiefern die damaligen Festlegungen sich aus heutiger Sicht bewährt haben, da lassen sich durchaus Bedenken anmelden. Wir sind der Meinung, dass zu einer lebendigen Nachbarschaft unbedingt Geschäfte des täglichen Bedarfs gehören. Umso wichtiger ist es, noch verbliebendes Gewerbe für die Nahversorgung zu stärken und vor
Verdrängung zu schützen. Bei zukünftigen Bauvorhaben ist es zwingend geboten, in den Erdgeschossflächen entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen und diese zu sichern. Außerdem wollen wir das von uns im Bezirk auf den Weg gebrachte Gewerbeflächensicherungskonzept weiter stärken und auf die spezifischen Bedürfnisse in den Kiezen anpassen. Da das Gewerbemietrecht bisher seitens der Bundesebene völlig unreguliert ist, fehlen harte Steuerungsinstrumente weitestgehend. Die jeweiligen Eigentümer*innen können entscheiden, zu welchen Preisen sie an welche Mieter*innen vermieten. Deshalb drängen wir seit Jahren auf Bundesebene darauf, einen rechtlich bindenden Gewerbemietspiegel und einen wirksamen Kündigungsschutz einzuführen. Den Milieuschutz wollen wir auch für Gewerbemieter*innen einführen, um lokales und kleinteiliges Gewerbe zu erhalten. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen Gewerberäume kostengünstig anbieten, um vor Ort den Gewerbetreibenden Räume anzubieten, die darauf besonders angewiesen sind.

4. Welches Konzept hat Ihre Partei zur Verbesserung der Verkehrsanbindung der Halbinsel Stralau?

Wir arbeiten an der Verkehrswende und geben daher dem Umweltverbund (ÖPNV Rad- und Fußverkehr) den Vorrang. Um dies auch dauerhaft umzusetzen haben wir das Berliner Mobilitätgesetz mit der Stadtgesellschaft erarbeitet und beschlossen. Darin sind die wesentlichen verkehrspolitischen Ziele Berlins festgeschrieben (§§3 bis15) und Regelungen für den ÖPNV, den Rad- und den Fußverkehr beschlossen worden. Diese Regelungen müssen auch bei der künftigen Bewältigung von Verkehrsproblemen berücksichtigt werden. Dabei wird natürlich mit den örtlichen Gegebenheiten umgegangen werden müssen.

Als Landespartei haben wir naturgemäß kein spezielles Verkehrskonzept für Stralau. Das Berliner Verkehrskonzept beruht auf den o.g. Zielen des Mobilitätsgesetzes, das im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr seinen Niederschlag gefunden hat. Darüber hinaus gibt es weitere Fachplanwerke die beschlossen sind bzw. sich in verschiedenen Stufen der Bearbeitung finden (Nahverkehrsplan, mit Standards für die ÖPNV- Erschließung, Radverkehrsplan, Fußverkehrsplan und Integriertem Wirtschaftsverkehrskonzept,…)

Wie Sie in Ihren Ausführungen selbst erwähnt haben, liegt der Grundfehler der heutigen Verkehrsprobleme der Halbinsel Stralau darin, dass nicht wie versprochen „autoarm“ entwickelt wurde. Durch die Halbinsellage gibt es nur 3 Wege von und zur Halbinsel, wenn man den Wasserweg nicht mit einbezieht.

  1. Da gibt es den Weg/Brücke an der Eisenbahnbrücke nach Treptow, der nur für Rad- und Fußverkehr ausgelegt ist. Eine Erweiterung/Verbreiterung ist nicht möglich.
  2. Die Bahnunterführung zur Stralauer Allee/Elsenbrücke/Markgrafendamm, die Unterführung ist neu errichtet, aber für die heutigen Verkehrsbedürfnisse zu schmal gebaut worden.
  3. Und die Kynaststraße zur Marktstraße, auch neu gebaut, aber im alten Bestand und nicht nach aktuellen Standards bezüglich Rad- und Fußwegen.

Von der Kynaststraße zur Hauptstraße soll ein geschützter Radweg eingerichtet werden, ein Umsetzungstermin steht aber noch aus. Der Hauptstörfaktor ist der „Schleichverkehr“ von der Hauptstraße zur Elsenbrücke/Stralauer Allee bzw. zur oder von der Marktstraße. Hier müsste geprüft werden, wie man diesen wirksam heraushalten kann, was nicht einfach ist, aber wesentlich zur Entlastung und zu deutlichen Verbesserungen für den Umweltverbund führen würde. Der andere Punkt ist der Autobestand und Nutzung von Stralau selbst, der nur durch allgemeine oder stadtweit anders gesetzte Rahmenbedingungen geändert werden kann. Daran arbeiten wir kontinuierlich.

5 Welche Vorschläge hat Ihre Partei für eine mittel- und langfristige Lösung der problematischen Busanbindung von Stralau, damit es eine wirkliche Alternative zum Auto gibt?

Siehe Antworten zu 4. Dies würde dann auch die Bedingungen und Pünktlichkeit des Busverkehrs verbessern und Angebotsverbesserungen möglich machen.

6. Was schlägt Ihre Partei zum Schaffen einer ausreichenden Anzahl von Fahrradparkplätzen am Bahnhof Ostkreuz vor?

Die Mobilitätswende ist ein wichtiger Beitrag, um die Klimakrise in Berlin zu meistern. Mit dem Mobilitätsgesetz haben wir in dieser Legislatur die wichtige Grundlage dafür geschaffen. Wir Bündnisgrüne setzen konsequent auf den Umweltverbund und wollen ÖPNV, Rad- und Fußverkehr deutlich stärken. Auch die Kombination der einzelnen Mobilitätsformen des Umweltverbundes steht in unserem Fokus. Bei der Verknüpfung von ÖPNV und Radverkehr spielen ausreichend, sichere Fahrradabstellanlagen eine zentrale Rolle. Das Ostkreuz als der wichtigste Umsteigebahnhof in Berlin muss deswegen eine besondere Beachtung erhalten. Die InfraVelo hat in einer Studie ca. 3.500 benötigte Abstellanlagen für diesen Bahnhof prognostiziert. Das sind etwa sieben Mal mehr als derzeit vorhanden sind. Diesen Bedarf gilt es nun in den nächsten Jahren zu bedienen. Das geplante Fahrradparkhaus auf der nördlichen Seite in Friedrichshain spielt dabei eine wichtige Rolle. Aber auch auf der Lichtenberger und auf der südlichen Seite müssen ausreichend Fahrradbügel zur Verfügung stehen. Für diese setzen wir uns GRÜNE genauso ein, wie für die Schaffung von abschließbaren Fahrradboxen. Diese können gegen ein
geringes Geld gemietet werden. Beides soll in möglichst großer Nähe zum Bahnhof entstehen. Entsprechende Flächen müssen dafür gesichert und Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden. Darüber hinaus wollen wir dafür sorgen, dass sogenannte Schrotträder schnell entsorgt bzw. einer weiteren Verwertung zugeführt werden, um die vorhandenen Fahrradparkplätze möglichst für Nutzer*innen frei zu halten.

7. Was schlägt Ihre Partei zur Lösung der Probleme rund um die Ansiedlungen auf dem Rummelsburger See vor?

Wir unterstützen das Entwicklungskonzept für den Rummelsburger See, welches durch das Bezirksamt unter Beteiligung der Anwohnenden erstellt und vom Bezirksparlament beschlossen wurde. Als B90/DIE GRÜNEN sehen wir dennoch Interessenskonflikte, die ein Konzept allein nicht lösen kann. So ist es zu der Vergangenheit immer wieder zu Rücksichtslosigkeiten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Sees und der Bucht gekommen, die sowohl die Anwohnenden als auch die Natur belastet haben.

Auch das Thema Wohnen auf dem Wasser wird im Entwicklungskonzept behandelt. Eine Begrenzung der Anzahl der Hausboote macht auch vor dem Hintergrund Sinn, dass der Rummelsburger See eine öffentliche Wasserfläche ist und für alle erlebbar sein soll. Als Bündnisgrüne wollen wir Ansiedlungen auf dem Wasser möglichst geringhalten, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren. Zudem ist ein entsprechendes Urteil zum dauerhaften Wohnen auf dem Rummelsburger See seit 2018 rechtskräftig, Daran muss sich orientiert werden. Jede Nutzung der Bucht muss Rücksicht nehmen auf die Umwelt sowie die umliegende Nachbarschaft. Genehmigungen erfolgen nur, wenn die Boote nötige Versicherungen, Schiff-TÜV haben, über eine geregelte Ver- und Entsorgung verfügen sowie Lärm- und Naturschutz einhalten. Gleichzeitig gibt es etablierte Hausbootnutzungen, die seit vielen Jahren vor Ort ein Zuhause haben und Teil der Nachbarschaft sind und auch bleiben sollen. Es können nicht per se alle Boote und ihre Nutzer*innen pauschal gleichgesetzt werden.

Generelle Ankerverbote für Berliner Gewässer, die pauschal alle Nutzer*innen betreffen würden (z.B. auch Sportvereine), lehnen wir aber ab. Stattdessen müssen Regelungen gefunden werden, die dem Problem gerecht werden und auf den betroffenen Bereich zugeschnitten sind. Hierfür könnten z.B. einzelne Bereiche definiert werden, die von der Befahrung durch Motorboote oder für dauerhaftes Ankern ausgenommen werden – wie etwa die Naturentwicklungszonen. Naturentwicklungszonen müssen von Bootsverkehr freigehalten werden. Hier erörtern Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) sowie Bezirksamt gemeinsame Lösungen. Als Bündnisgrüne wollen wir hierbei regelmäßig die Fortschritte dorthin durch parlamentarische Anfragen prüfen und unsere
Bezirksamtsmitglieder weiterhin für dieses Thema sensibilisieren. Auf Landesebene ist 2019 durch grüne Initiative der Luftreinhalteplan für Berlin fortgeschrieben worden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass insbesondere der Motorbootverkehr zukünftig aufgrund von Lärm-, Umwelt und Klimaschutz auf fossilfreie Elektroantriebe umgestellt wird, womit sich manche Konflikte bereits auflösen lassen. Des Weiteren gelten die für den Immissionsschutz in Berlin rechtlichen Grundlagen. Das Ordnungsamt und die Wasserschutzpolizei sind hier gehalten, bei Verstößen am Ufer bzw. auf dem Wasser einzuschreiten. Gleiches gilt für die Nutzung von Holzöfen auf Schiffen: Für sie gelten seit 2020 strenge Auflagen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Auch der Schutz der Uferbepflanzungen ist uns ein wichtiges Anliegen. Zur Vermeidung von Beschädigungen des Röhrichts durch Betreten und Hundeauslauf ist der Röhrichtbestand mittlerweile abgezäunt. Die beiden Naturschutzgebiete auf den Inseln Kratzbruch und Liebesinsel werden renaturiert. Das Ausbringen von Müll am Wasser und am Ufer ist untersagt, Zuwiderhandlungen müssen konsequent verfolgt werden.

Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass auch nicht alle Nutzungen der Wasserflächen per se abzulehnen sind. So gibt es z.B. einen Zusammenschluss von Kulturflößen, die mit nicht-kommerziellen Projekten einen Beitrag zur Kulturlandschaft leisten. Sie haben sich dabei auf den Schutz der Umwelt und der Rücksichtnahme sowie Einbindung der Nachbarschaft verpflichtet. Für solche Nutzungen, die in einem für die Bucht vereinbaren Rahmen stattfinden, muss auch weiterhin Platz sein. Hier bietet sich die Chance, mit einem Kulturhafen einen geordneten Rahmen zu geben.

Die Rummelsburger Bucht muss der besondere Ort zum Wohnen und für die Naherholung bleiben, der er ist. Das setzt die Rücksichtnahme aller voraus. Insgesamt sehen wir durch das Konzept als Leitfaden eine fachlich positive und fortschrittliche Entwicklung der Verteilung der Nutzungsinteressen am Rummelsburger See. Das Entwicklungskonzept Rummelsburger See wollen wir regelmäßig auf seine Umsetzung hin prüfen und dort, wo es offensichtlich Schwächen zeigt oder an Entwicklungen angepasst werden muss, nachbessern. Hierfür ist ein regelmäßiger Dialog zwischen allen Akteur*innen nötig. In diesem Sinne wollen wir die Situation vor Ort weiter aktiv begleiten.

8. Welche Konzepte hat Ihre Partei für die weitere Entwicklung des Rummelsburger Sees?

Die grünen und blauen Orte und Freiflächen in Berlin sind wichtige Plätze für die Naherholung der Berliner*innen und sie werden immer wichtiger. Die Begehrlichkeiten der weiteren Verdichtung in der Innenstadt müssen wir gerade an solchen Stellen abwehren. Unser Ziel ist es deshalb, das Wasser und die Ufer für die Berliner*innen nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Dabei geht es einerseits um die Wasserqualität, die wir erhöhen wollen, und andererseits um die Uferzonen, deren naturnahe Gestaltung zum Vorteil von Flora und Fauna und Zugänglichkeit für die Menschen wir mindestens erhalten und sogar ausbauen wollen. Weitere Verkäufe von Wassergrundstücken an private Investoren kommen deshalb für uns nicht in Frage. Und wir wollen, wo immer es möglich und sinnvoll ist, Wasserflächen und Uferzonen zurückkaufen. Das gilt natürlich insbesondere auch für den Rummelsburger See, der relativ zentral gelegen ist und deshalb eine große Bedeutung für die Naherholung der Berliner*innen besitzt.

Dafür möchten wir die Leitlinien für die innerstädtischen Wasserlagen im Hinblick auf die Erholungsnutzung, öffentliche Zugänglichkeit von Uferbereichen, gemischte Nutzungsstrukturen und preiswerten Wohnraum weiterentwickeln. Dazu sollen Leitlinien für Wasserlagen in den Außenbezirken aufgestellt werden. Diese Leitlinien sollen unter Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure entstehen. Die zuständigen Senatsverwaltungen sollen zusammen mit den Bezirken ein Berliner Uferwegekonzept vorlegen und darin aufzeigen, wie alle Berliner Uferwege öffentlich zugänglich werden können. Bevorzugte Instrumente sind dabei für uns Bebauungspläne und städtebauliche Verträge.

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