Bürgerforum Stralau

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Wahlprüfsteine: Antwort der SPD

Sonntag, 29. August 2021

Antwort auf die Wahlprüfsteine des Bürgerforums von

  • Sven Heinemann, Direktkandidat für das Abgeordnetenhaus
  • Cansel Kiziltepe, Direktkandidatin für den Bundestag
  • Andy Hehmke, Stadtrat und Kandidat für die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg

1. Wahlprüfstein zum Thema „Wohnen für alle auf der Halbinsel Stralau“

Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um die soziale Zusammensetzung auf der Halbinsel Stralau zu erhalten und die Mieten bezahlbar zu halten?

Die Bebauung der Halbinsel ist weitgehend abgeschlossen bzw. die Planungen sind fertig, wo noch Lücken bestehen. Die HOWOGE hat in diesem Jahr 140 Wohnungen in der Glasbläserallee fertig gestellt. 1/3 davon sind sozial gefördert. Die HOWOGE wird weitere preisgünstige Wohnungen auf dem Gelände „An der Mole“ und auf der Brache zwischen Fischzug und Bahrfeldtstraße errichten. Aus unserer Sicht ist wichtig, dass in den Erdgeschossbereichen auch Treffmöglichkeiten für ehrenamtliche Anwohner:innengruppen entstehen und ggf. auch kleinteiliger Einzelhandel bzw. Dienstleistungen mit Bezug zur Bewohner:innenschaft der Halbinsel angesiedelt werden.

Auf der Halbinsel gibt es viele Häuser, in denen Menschen schon sehr lange leben und in denen es noch vergleichsweise günstige Mieten gibt. Einige Häuser sind im zweiten Förderweg entstanden. Zum Teil gibt es Häuser im Eigentum der WBM. In diesem Wohnungsbestand gibt es viele Menschen mit einem geringen Einkommen. Zurecht haben diese die Befürchtung, dass auch hier die Mieten durch die Zuordnung der Halbinsel zur Kategorie „gute Wohnlage“ steigen, weil auch die Regelungen des Mietspiegels dies zulassen. Zuständig ist das Land Berlin. Zumindest bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften kann das Land Berlin vom Mietenspiegel nach unten abweichende Mieten regeln. Das macht das Land Berlin bereits jetzt und in den kommenden Jahren im gesamten öffentlichen Wohnungsbestand. Die SPD wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass einkommensschwache Mieter:innen im öffentlichen Wohnungsbestand auch in privilegierten Wohngegenden wohnen können. Das Land Berlin muss politisch entscheiden, die gesetzlichen Möglichkeiten für Mieterhöhungen insbesondere dort nicht (vollständig) zu nutzen, wo große Mietsteigerungen nach dem Mietspiegel möglich sind.

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 unter der Führung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD), beschlossen, die Rechtsverordnung für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach dem Baulandmobilisierungsgesetz schnellstmöglich zu erlassen. Dies ist am 3. August 2021 nach der Einbeziehung des Rats der Bürgermeister durch den Senat erfolgt. Über die Rechtsverordnung wird das Land Berlin als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Wohngebäuden ab fünf Wohnungen gilt dann stadtweit, also auch in Stralau für die kommenden fünf Jahre. In der letzten Legislatur hat die SPD mehrere Gesetze gegen Verdrängung im Bundestag durchgesetzt. Bereits 2018 wurde das Herausmodernisieren durch die Einführung der Kappungsgrenze und Bewertung als Ordnungswidrigkeit faktisch unterbunden. Auch die Aufteilung von Mietshäusern in teure Eigentumswohnungen wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein.

2. Wahlprüfstein zum Thema „Kinder und Jugendliche auf der Halbinsel Stralau“

Welche Konzepte hat Ihre Partei, um für ältere Kinder und Jugendliche in Stralau Freizeitangebote zu schaffen?

Die SPD hat in der BVV bzw. im Jugendhilfeausschuss bereits die Frage aufgeworfen, ob eine Übernachtungsstätte, wie die Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraß, für Jugendgruppen und Schulklassen im öffentlichen Eigentum noch dem Bedarf entspricht. Bisher hat das Bezirksamt das abgelehnt. Aus unserer Sicht sollte es hier unter Beteiligung der Bürger:innen, des JHA und der freien Träger bzw. der zivilgesellschaftlichen Initiativen im Bereich Rudolfkiez und Halbinsel eine Verständigung auf ein künftiges Nutzungskonzept geben. Die SPD sieht keinen Bedarf an der Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Nutzung. Dagegen wäre ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII, ein Angebot der Hilfen zur Erziehung oder ein Angebot der Familienbegegnung und –bildung aus unserer Sicht besser, ggf. in Kombination mit einem Treffpunkt für die Nachbarschaft. Aber das wollen wir nicht ohne Einbindung der genannten Akteur:innen vorgeben.

Der SPD hat die inzwischen im Bau befindliche Kita in der Glasbläserallee mit 135 Plätzen durchgesetzt. Die Grundschule wurde bereits zweimal erweitert, teilsaniert und erhält derzeit einen Sporthallen-Neubau. Der Bolzplatz, der danach auf dem Schulhof neu gebaut wird, wird durch einen separaten abschließbaren Zugang für die Anwohnenden außerhalb des Schulbetriebs nutzbar werden. Der Sportplatz neben der Schule ist vom Bezirk umfangreich saniert worden und soll dauerhaft für den Vereinssport gesichert werden, ebenso das Gelände des OSZ für die berufliche Bildung von Jugendlichen mit Förderbedarf und die Kleingartenanlage. Der Kinderspielplatz im westlichen Bereich des Wanderwegs am Spreeufer ist in einem schlechten Zustand. Die SPD tritt für die Sanierung und qualitative Verbesserung des Spielplatzes ein. Wir haben uns bereits erfolgreich für die Wasserversorgung des Spielplatzes Alt-Stralau 10-12 eingesetzt. Bis Ende des Jahres wird sich die WBM nun darum kümmern, dass neue Leitungen gelegt und der Spielplatz mit Wasser versorgt wird.

Wir unterstützen die Idee für einen Bildungscampus für Jugendliche auf dem Grundstück Alt- Stralau 37-39 und die Schaffung von Angeboten für die Nachbarschaft. Das Konzeptverfahren für das Grundstück Alt-Stralau 63-67 mit dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Glaswerks Stralau begleiten wir intensiv. Wir wünschen uns eine kiezverträgliche, soziale Nutzung für die Anwohner*innen, die sich gut in die Nachbarschaft einfügt. Dafür setzen wir uns auf Landesebene ein.

Die SPD tritt dafür ein, dass abgestorbene bzw. bereits entfernte Straßenbäume nachgepflanzt werden. Wir wollen hier auch die Initiative von Anwohnenden unterstützen, die für die Ersatzpflanzung und Pflege auch selbst Gelder einbringen. Die zahlreichen Vorhalteflächen für einen möglichen Weiterbau der A100, d.h. Grundstücke südlich des Wasserturms am Ostkreuz bis Alt-Stralau, sollen für eine sinnvolle Zwischennutzung, wie Sportangebote, Flächen für Kleingärten und Urban Gardening, genutzt werden.

3. Wahlprüfstein zum Thema „Gewerbe zur Versorgung der Wohnbevölkerung auf der Halbinsel Stralau“

Welche Konzepte hat Ihre Partei für eine kurzfristige Lösung, um ein weiteres Verschwinden von Gewerbe für die Versorgung der Wohnbevölkerung auf Stralau abzuwenden oder eine Ausweitung anbieten zu können?

Die SPD hat sich jahrelang für den im Sommer 2021 eröffneten Supermarkt auf der Halbinsel Stralau stark gemacht, der die Nahversorgung der Anwohner*innen sicherstellt. Ursprünglich war geplant, dass „Am Speicher“ Gewerbeeinheiten für den alltäglichen Bedarf entstehen. Nicht alle Einheiten waren kontinuierlich in Vermietung. Leider sind mehrere Gewerbeeinheiten inzwischen in Büros umgewandelt worden. Diese Entwicklung sehen wir äußerst kritisch. Dies hätte das Bezirksamt nicht zulassen dürfen.

4. Wahlprüfstein zum Thema „Verkehrsanbindung der Halbinsel Stralau“

5. Wahlprüfstein zum Thema „Busanbindung Stralau als Alternative zum Auto“

Welche Vorschläge hat Ihre Partei für eine mittel- und langfristige Lösung
der problematischen Busanbindung von Stralau, damit es eine wirkliche Alternative
zum Auto gibt? Welches Konzept hat Ihre Partei zur Verbesserung der Verkehrsanbindung der Halbinsel Stralau?

Die derzeit fehlende Anbindung an das Ostkreuz ist durch die Baumaßnahme entlang der Kynaststraße bedingt. Sobald diese beendet ist, wird die Buslinie das Ostkreuz wieder anbinden. Aus Sicht der SPD ist es aber dauerhaft wichtig, durch bessere verkehrslenkende Maßnahmen die Kynaststraße besser vom Autoverkehr zu entlasten. Der Bus 347 steht dort insbesondere in den Stoßzeiten zwischen Ostkreuz und Alt-Stralau im Stau. Der Fahrplan wird nicht eingehalten. Es kommt teilweise zu großen Verspätungen. Das darf so nicht sein. Verantwortlich ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Wir werden uns weiterhin auf der Landesebene dafür einsetzen, dass der Bus so bald als möglich das Ostkreuz wieder anbindet und die Dauer der Verzögerungen durch den Stau vermindert wird. Wir haben das Bezirksamt schon damals beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung und der BVG dafür einzusetzen, dass die Buslinie 104 auch in Zukunft über den Bahnhof Ostkreuz und die Buslinie 347 die Halbinsel Stralau auch noch nach 22 h anfährt. Darüber hinaus setzt sich die SPD für Tempo 30 im gesamten Abschnitt Tunnelstraße/Alt-Stralau ein, nicht nur vor der Grundschule, wo das bislang schon gilt.

Die Problematik mit dem unsicheren Fahrradstreifen auf der Kynastbrücke Richtung Stralau ist uns bewusst. Das lässt sich aktuell verkehrsplanerisch nicht anders lösen. Eine Einbahnstraße wäre bei dieser Brücke die einzige Lösung. Dann könnte aber die Buslinie 347 nicht mehr zum Ostkreuz fahren. Dafür ist ein Radweg entlang der Kynaststraße am Gelände (An der Mole) geplant. Insgesamt braucht es für den gesamten Bereich Autobahnende Treptower Park bis zum Ostkreuz ein zusammenhängendes Verkehrskonzept. Die entsprechende Erarbeitung hat die Verkehrsverwaltung in den vergangenen fünf Jahren leider nicht energisch vorangetrieben. Daran möchte die SPD arbeiten.

6. Wahlprüfstein zum Thema „Fahrradparkplätze am Bahnhof Ostkreuz“

Was schlägt Ihre Partei zum Schaffen einer ausreichenden Anzahl von Fahrradparkplätzen am Bahnhof Ostkreuz vor?

Die SPD Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich nicht nur seit Jahren für mehr Fahrradabstellplätze am Ostkreuz ein. Neben dem Beamtenwohnhaus Sonntagstraße 37 soll ein Fahrradparkhaus entstehen. Diese Pläne unterstützen wir. Aber auch im Bereich der südlichen Vorplätze des Bahnhofs zur Halbinsel Stralau hin müssen zusätzliche Fahrradabstellplätze entstehen. Bis zum Baubeginn der Tram 21 unter der Ringbahnhalle und der damit verbundenen Gestaltung der nördlichen Vorplätze sollten die eingezäunten Flächen neben dem historischen Empfangsgebäude Sonntagstraße für zusätzliche provisorische Fahrradabstellplätze genutzt werden.

7. Wahlprüfstein zum Thema „Ansiedlungen auf dem Rummelsburger See“

Was schlägt Ihre Partei zur Lösung der Probleme rund um die Ansiedlungen auf dem Rummelsburger See vor?

Die Anzahl der Boote hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Wir wollen einen Dialog mit Anwohner*innen und Anwohnern sowie Bootsbesitzern, um zu eruieren, wie das Problem perspektivisch gelöst werden kann. Grundsätzlich spricht sich die SPD für ein Ankerverbot aus, da nur so gewährleistet werden kann, dass giftige Sedimente im See nicht freigesetzt werden. Dafür soll es vereinzelt Anlegemöglichkeiten für Boote geben.
Wir setzen uns dafür ein, dass im Bereich des ehemaligen Zollsteges im Osthafen nicht nur ein Museumshafen mit regionalem Museum entsteht sondern auch ein Kulturhafen verwirklicht wird.

8. Wahlprüfstein zum Thema „Sanierung des Rummelsburger Sees“

Welche Konzepte hat Ihre Partei für die weitere Entwicklung des Rummelsburger Sees?

Derzeit werden die westlichen Uferbereiche des Rummelsburger Sees saniert. Hochbelastete Sedimente werden entnommen und ist eine wichtige Grundlage für die weitere Sanierung des Sees. Perspektivisch fordern wir die gesamte Sanierung des Rummelsburger Sees, auch der östlichen Flächen. Zudem müssen Uferabschnitte noch mehr naturiert und geschützt werden. Auf der anderen Seite muss ein offizieller Wasserzugang für Freizeitsportler geschaffen werden, etwa zum Paddling etc.

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Wahlprüfsteine: Antwort von Die Linke

Sonntag, 29. August 2021

Antwort der Partei Die Linke Friedrichshain-Kreuzberg auf die Wahlprüfsteine 2021 des Bürgerforums Stralau

1. Wahlprüfstein zum Thema „Wohnen für alle auf der Halbinsel Stralau“

Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um die soziale Zusammensetzung auf der Halbinsel Stralau zu erhalten und die Mieten bezahlbar zu halten?

DIE LINKE hat sich schon in der Vergangenheit (LP IV & V) für eine expansive Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete (Milieuschutzgebiete) in Friedrichshain- Kreuzberg eingesetzt. Leider standen dem mitunter abweichende Schwerpunktsetzungen bei der Reihenfolge der notwendigen Voruntersuchungen seitens des Bezirksamtes bzw. des zuständigen Bezirksstadtrates sowie mitunter auch rechtliche Hürden im Wege.

Aufgrund eines vor kurzem beschlossenen Bundesgesetzes, dem Baulandmobilisierungsgesetz, konnte der Senat jetzt – auf Vorlage des zuständigen Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel – eine Rechtsverordnung erlassen, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärker reglementiert wird, in dem die gesamte Stadtfläche zum „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ erklärt wurde.

Demnach sollen die Bezirksämter Umwandlungsanträgen von Investoren nur noch dann zustimmen, wenn der Wohnraum nachweislich (!) zu zwei Dritteln an die bisherigen Mieterinnen und Mieter verkauft wird. DIE LINKE hatte sich zwar für ein klares Verbot der Umwandlungspraxis eingesetzt, aber das war auf Bundesebene leider nicht durchsetzbar. Mit der nun beschlossenen Rechtsverordnung hat der Senat den neugeschaffenen Rechtsrahmen für Landesregierungen aber umgehend vollumfänglich ausgeschöpft.

Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE weiterhin für die systematische Ausweitung der landeseigenen Wohnungsbestände z.B. über Wohnungsneubau, den Ankauf größerer Immobilienbestände privater Eigentümer sowie die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten zu Gunsten von gemeinwohlorientierten Dritten, wie den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, ein, um den Einfluss des Landes Berlin auf die Mietpreisgestaltung in der Stadt sukzessive zu vergrößern.

Des Weiteren kämpft DIE LINKE auch nach der Entscheidung des BVerfG zum „Berliner Mietendeckel“ für eine stärkere Regulierung der Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und fordert einen bundesweiten Mietendeckel oder eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Begrenzung der Mieten ermöglicht.

2. Wahlprüfstein zum Thema „Kinder und Jugendliche auf der Halbinsel Stralau“

Welche Konzepte hat Ihre Partei, um für ältere Kinder und Jugendliche in Stralau Freizeitangebote zu schaffen?

Mit dem Jugendfördergesetz des Rot-Rot-Grünen Senates wurden erstmals seit Jahrzehnten den Bezirken zusätzliche Mittel für Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, wozu auch die Freizeiteinrichtungen zählen. Derzeit wird in unserem Bezirk an der Umsetzung gearbeitet und die Jugendförderpläne im Jugendhilfeausschuss beraten.

Als LINKE sind wir mit den vorliegenden Planungen nicht zufrieden. Insbesondere im Ortsteil Friedrichshain und hier in Friedrichshain-Südost fehlen viele Plätze in Freizeiteinrichtungen.

Dieser Mangel spiegelt sich nicht adäquat in den vorliegenden Plänen des Jugendamtes. Als LINKE werden wir bei der Weiterentwicklung der Jugendplanung darauf achten, dass unterversorgte Gebiete und soziale Brennpunkte besser bedacht werden als bislang. Auf Stralau wird es darum gehen, die Defizite z.B. in der Flächenvorhaltung zu beheben, um Angebote zu ermöglichen und auf einen Ersatz für das aufgegebene Jugendfreizeitschiff hinzuwirken.

3. Wahlprüfstein zum Thema „Gewerbe zur Versorgung der Wohnbevölkerung auf der Halbinsel Stralau“

Stralau ist eine Ortslage des Ortsteils Friedrichshain im Berliner Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg. Auf ca. 5.000 Bewohner*innen in Welche Konzepte hat Ihre Partei für eine kurzfristige Lösung, um ein weiteres Verschwinden von Gewerbe für die Versorgung der
Wohnbevölkerung auf Stralau abzuwenden oder eine Ausweitung anbieten zu können?

Die Entwicklung der Situation kleinerer Gewerbebetreibende in Berlin betrachten wir mit großer Sorge. Der Blick in die Kieze Friedrichshain-Kreuzbergs, wie bspw. auch nach Stralau zeigt, dass kleine Gewerbemieter:innen große Schwierigkeiten haben, gegen die explodierenden Gewerbemieten anzukommen oder neue bezahlbare Gewerberäume oder Gewerbeflächen zu finden. Lokal verankerte oder jahrelange ansässige Gewerbe, Kleinst- und Kleinbetriebe, werden verdrängt und die Neuansiedlung von wohnortnahem Gewerbe erschwert. Eine angemessene und ausgewogene Versorgung der Menschen vor Ort sowohl mit Dingen des alltäglichen Bedarfs als auch die wichtige gesundheitliche wie soziale Infrastruktur kann so nur schwer aufrechterhalten und sichergestellt werden.

Die Ausgestaltung des lokalen Gewerbes muss an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert sein. Dazu zählt nicht nur die Nahversorgung mit Dingen und Produkten des alltäglichen Bedarfs, wie bspw. Lebensmitteln. Das Angebot muss ausgewogen, qualitativ und bezahlbar sein.

Dort wo viele Familien mit Kindern oder ältere Menschen leben, braucht es zudem eine gute gesundheitliche Versorgung und Angebote von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sowie ausreichend KiTa-Plätze. Zu einem lebenswerten Umfeld gehören ebenso Nachbarschafts- und Familienzentren und vielfältige Kultur- und Freizeitangebote. Die Entwicklungen auf Stralau betrachten wir mit Sorge. Wir wollen nicht, dass Stralau ein Standort für Bürogewerbe wird, sondern dass Stralau lebendig und lebenswert für die dort wohnenden Menschen bleibt.

Es braucht daher einen umfassenden Schutz für Gewerbemieter:innen. Ein schützendes Gewerbemietrecht gibt es so bisher jedoch noch nicht. Ein Gewerbemietrecht, dass Gewerbemieter:innen wirkungsvoll vor Mietenexplosion und Verdrängung schützt, kann nur auf Bundesebene geschaffen werden. DIE LINKE hat sich daher in den vergangenen Jahren im Bundestag energisch für eine Mietpreisbremse für Gewerbemieten und andere Schutzmaßnahmen, wie bspw. ein Anspruch auf Mindestvertragslaufzeiten bei Gewerbemietverträgen für Gewerbemieter:innen, eingesetzt. Auf Landesebene haben wir uns über den Berliner Senat für eine entsprechende Bundesratsinitiative eingesetzt. Wir werden weiterhin auf allen Ebenen Druck machen, damit auf Bundesebene endlich die notwendige Schutzregelungen für Gewerbemieter:innen geschaffen werden.

Bezahlbare Gewerbemieten lassen bis dahin am besten im landeseigenen Bestand umsetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass die landeseigenen Wohnungsgesellschaften und andere öffentliche Unternehmen dafür in die Pflicht genommen werden. Auch für die Gewerbemieten muss der Senat verbindliche Regelungen mit den landeseigenen Unternehmen vereinbaren. Dazu wollen wir den Gewerbesiedlungsgesellschaft-Beirat neu ins Leben rufen, in dem auch Bezirksverordnete vertreten sind, um für die Bezirksinteressen zu sprechen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Berlin, wo möglich, auch Flächen im Bezirk erwirbt, die als Standorte für bedrohtes Gewerbe gesichert und entwickelt werden können. Auch durch Ankäufe von Immobilien können Betriebe in besonders von Verdrängung betroffenen Lagen geschützt werden.

Aber auch auf Bezirksebene gibt es wirksame Instrumente, welche zur mittel-bis kurzfristigen Lösung der Probleme und zur Entspannung der problematischen Entwicklungen wie auf Stralau, beitragen können: So fordern wir, dass im Rahmen des bezirklichen Gewerbeflächenmanagements empirische Daten zur Mietentwicklung im Gewerbe erhoben werden. Damit können die steigenden Gewerbemieten umfassend und offiziell dokumentiert werden und soll als Handlungsgrundlage für notwendige stärkere Regulierungen dienen.

Vor allem müssen die Instrumente der Stadtplanung vom Bezirksamt konsequenter zur Sicherung von Gewerbeflächen eingesetzt werden. Das vom Bezirksamt beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept kann nur ein Anfang sein.

Deshalb setzt sich DIE LINKE auf Bezirksebene dafür ein, dass die Bezirke personell und finanziell mit Blick auf eine aktivere Bauleitplanung ausgestattet werden, um auch verstärkt Flächen für den Gemeinbedarf zu sichern und Nutzungen stärker zu steuern. Bei Wohnneubauten sollen insbesondere die Erdgeschosszonen für Kleinstunternehmen und Soziokultur planungsrechtlich gesichert werden.
Zudem fordern wir mit Blick auf die problematische Lage der Klein- und Kleinstgewerbe vor Ort auch die bezirkliche Wirtschaftsförderung und das bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit mehr einzubeziehen. Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen müssen ausgebaut werden.

Die Antworten der Partei Die Linke auf die weiteren Wahlprüfsteine stehen noch aus und werden hier veröffentlicht, sobald wir sie erhalten haben.

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Wahlprüfsteine: Antwort der CDU

Sonntag, 29. August 2021

Wahlprüfsteine 2021 des Bürgerforums Stralau zu ausgewählten Problemen in Berlin Stralau im Ortsteil Friedrichshain.

Beantwortet durch: Max Kindler, CDU Direktkandidat für den Wahlkreis 6.

1. Wahlprüfstein zum Thema „Wohnen für alle auf der Halbinsel Stralau“

Zunächst einmal möchte ich vornweg stellen, dass ich es für unehrlich empfinde zu sagen, jeder kann für 7,50€ (stellvertretend für eine sehr geringe Miete gemeint) in der Innenstadt bzw. auf der Halbinsel Stralau wohnen. Hier gilt es sich ehrlich zu machen, denn das geht einfach allein aus Platzgründen nicht, dass jeder der möchte respektive alle die möchten auf der Halbinsel Stralau wohnen wird/werden können.

Wichtig ist aus unserer Sicht vor allem, dass Leute, die bereits heute auf der Halbinsel Stralau wohnen, ihren sozialen Mittelpunkt, Freunde usw. dort haben, nicht durch steigende Mieten verdrängt werden. Hier gilt es die bereits bestehende und verfassungskonforme Mietpreisbremse umzusetzen.

Bei dem Bau von bezahlbarem Neubau setzen wir als CDU auf eine Stärkung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, welche wir stärken und nicht wie z.B. mit einem Mietendeckel drangsalieren möchten. Auf der Halbinsel Stralau sind durch die HOWEGE beispielweise in der Glasbläserallee bezahlbare Wohnungen entstanden. Hier gilt es darauf zu achten eine gemischte Sozialstruktur in den Kiezen zu erhalten und keine neuen Problemviertel entstehen zu lassen.

2. Wahlprüfstein zum Thema „Kinder und Jugendliche auf der Halbinsel Stralau“

Die Halbinseln Stralau ist mittlerweile sehr dicht bebaut, weshalb die Bereitstellung eines neuen/ weiteren Bolzplatzes schwer möglich ist. Hier gilt es vorhandene Strukturen zu nutzen und zusammenzubringen. Daher muss in Zusammenarbeit mit dem ansässigen Sportverein BSV Victoria 90 Friedrichshain e.V. ein Konzept entwickelt werden, sodass Kinder und Jugendliche abseits der Trainingszeiten den Sportplatz nutzen können. Hierfür setze ich mich gerne auch persönlich ein. Dies ist im Rudolfkiez auf einem Bolzplatz des FSV Berolina Stralau 1901 e.V. bereits möglich.

Bezüglich eines nicht kommerziellen Kindertreffs bieten sich aus unserer Sicht die vorgeschlagene Jugendbegegnungstätte Tunnelstraße an. Weiter könnte diesbezüglich auch die Nutzung von Räumlichkeiten der Thalia-Grundschule geprüft werden, da hier der direkt angeschlossene Spielplatz im Rahmen einer Doppelnutzung perfekte Voraussetzungen bietet. An der Finanzierung eines entsprechenden sozialpädagogischen Angebots durch den Bezirk darf es aus unserer Sicht nicht scheitern.

3. Wahlprüfstein zum Thema „Gewerbe zur Versorgung der Wohnbevölkerung auf der Halbinsel Stralau“

Gewerbe zur Versorgung der Wohnbevölkerung sind zentraler Bestandteil eines Quartieres/Kiezes. Ohne diese sinkt die Aufenthaltsqualität in diesem. Die beschränkende Wirkung des Bebauungsplanes V37, um die Verdrängung von Gewerbe zur Versorgung der Wohnbevölkerung zu vermeiden, wird durch uns als sinnvoll betrachtet. Hier müssen Vorschriften endlich durchgesetzt werden ein konsequentes Auftreten gegenüber den Vermietern erforderlich, die sich daran nicht halten.

Weiter sind aus unserer Sicht Förderungen für die Ansiedlungen von Gewerbe zur Versorgung der Wohnbevölkerung, welche einen wirklichen Mehrwert bieten, ein denkbarer Anreiz.

Positiv ist zu betrachten, dass durch den „Edeka Schnelle“ endlich eine entsprechende Versorgung der Halbinsel mit Lebensmitteln gegeben ist. Das entlastet auch den Verkehr auf der Halbinsel Stralau, da nicht mehr der Lidl (welcher aktuell neugebaut wird) am Markgrafendamm die nächste Einkaufmöglichkeit der Bewohner der Halbinsel Stralau ist.

4. Wahlprüfstein zum Thema „Verkehrsanbindung der Halbinsel Stralau“

Zunächst soll vorab klargestellt werden, dass alle Mobilitätsformen (Zu Fuß, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel als auch das Auto) ihre Berechtigung haben. Wir halten nichts von Verboten oder dem Ausspielen verschiedener Verkehrsmittel gegeneinander. Mobilität muss sich immer nach den Bedürfnissen des einzelnen Menschen richten und diese sind entsprechend der verschiedenen Lebensumstände auch verschieden.

4.1. Fahrradfahrende

Am Paul-und-Paula Ufer Richtung Lichtenberg ist mittels einer eindeutigen Kennzeichnung auf dem Weg Klarheit zu schaffen, welcher Bereich für Radfahrer respektive Radfahrerinnen und welcher Bereich für Fußgänger bzw. Fußgängerinnen vorgesehen ist. Der Weg ist aus unserer Sicht dafür breit genug. Das schafft mehr Sicherheit sowohl für Radfahrer als auch Fußgänger.

Auf der Parkweg-Brücke stellt sich das ganze schwieriger dar, da diese sehr schmal ist und zu bestimmten Zeiten sehr stark genutzt wird. Hier muss auf einen zwischen Fußgängern und Radfahrern respektvollen und rücksichtsvollen Umgang gesetzt werden. Eine andere Lösung ist aus unserer Sicht nicht realistisch, da wir die Brücke nicht generell zu Gunsten einer Gruppe sperren möchten.

Bezüglich der Elsenbrücke ist die Situation nicht ideal, da man um diese zu erreichen zunächst das Nadelöhr S-Bahnbrücke durchqueren muss. Weiter kommt es auf dem Radweg Richtung Treptow, welcher aktuell auf Grund der Baustelle auf dem Gehweg verläuft, des Öfteren zu Situationen, wo eine hohe Rücksichtnahme und Achtsamkeit Aller gefordert ist. Wir setzen uns für eine schnellere Sanierung der Elsenbrücke bis zum Jahr 2026 ein. Dies ist aus unserer Sicht möglich.

Die aktuell sehr lange Bauzeit bis 2028 ist aufgrund politischer Motivation des Senats, um einen Ausbau der A100 zu verhindern.
Im Rahmen des Gesamtkonzepts der neuen Elsenbrücke müssen dabei ausreichend breite und sichere vom Autoverkehr getrennte Radwege mitgedacht werden.

Bei dem Bau der Kynaststraße hätte der Bau eines beidseitigen Radweges mitgedacht müssen. Ein fehlender Radweg auf einer Straßenseite ist nicht mehr zeitgemäß.
Die nachträgliche Errichtung des Radweges erscheint auf Grund der begrenzten Breite der Straße als nicht realistisch.
Hier muss eine Evaluation für die beste Lösung unter Einbeziehung aller relevanter Gruppen erfolgen.

4.2. Fußgehende

Hier wird auf schon gemachte Ausführungen unter dem Punkt 4.1. verwiesen, wobei die neu gestaltete Elsenbrücke auch angemessene Gehwege besitzen muss.

Eine gute Ausleuchtung von Gehwegen ist für uns eine Selbstverständlichkeit, da diese nicht nur möglichen Unfällen (Stolpern) vorbeugt, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl stärkt. Auch der Untergrund von Gehwegen muss aus unserer Sicht heutigen Standards entsprechen.

Bezüglich des Nadelöhrs unter der Ringbahn hätte dieses beim Bau breiter gestaltet werden müssen. Hier bleibt langfristig nur eine nachträgliche Verbreiterung, um allen Verkehrsträgern gerecht zu werden.

4.3. ÖPNV

Siehe Punkt 5

4.4. PKW

Hier gilt es den Bewohner bessere Alternativen anzubieten, damit eine regelmäßige Nutzung des Autos aus eigener Motivation nicht mehr als sinnvoll erachtet wird. Hierzu stehen unsere Vorschläge mit der Einrichtung des Shuttle-Service und der Vereinfachung der sogenannten letzten Meile mit dem Fahrrad und dem entsprechenden Angebot von genügend Fahrradstellplätzen.

Weiter muss insbesondere der Durchgangsverkehr von nicht Bewohnern über die Kynaststraße reguliert werden.
Hierfür ist aus unserer Sicht ein verpflichtende „links abbiegen“ auf die Halbinsel Stralau am Ende der Kynaststraße der richtige Weg. Das würde den Anreiz für all diejenigen nehmen, die Richtung Elsenbrücke oder Stralauer Allee möchten und würde sofort das Nadelöhr unter der S-Bahnbrücke massiv entlasten.
Zumal eine Alternative über die zum Ostkreuz führendende Abfahrt der Kynaststraße gegeben ist. Das ist aus unserer Sicht zwingend umzusetzen.
Auch ist zu prüfen, ob auch ein Verbot des „links Abbiegens“ auf die Kynaststraße von Alt- Stralau kommend ebenfalls notwendig ist. Für uns besteht der Hauptsinn der südlichen Kynaststraße für die Zu- und Abfahrt der Bewohner der Halbinsel und nicht, um Durchgangsverkehr aufzunehmen.

Die bestehende Tempo-30-Zone vor der Thalia-Grundschule muss auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Das kann durch eine fest installierte Geschwindigkeitsmessanlage aber auch durch Kontrollen der Polizei erfolgen.
Eine Gefährdung unserer Kinder durch das nicht beachten von Regeln dürfen wir nicht dulden.
Aufgrund der Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Rudolfkiez ist der Druck auf die Parkplätze auf der Halbinsel Stralau weiter gestiegen. Daneben steigt dieser auch aufgrund der Neubauaktivitäten auf der Halbinsel Stralau. Prinzipiell stehen wir der flächendeckenden Einführung von Parkraumbewirtschaftung kritisch gegenüber. Jedoch sollte aufgrund der im
angrenzenden Bereich eingeführte Parkraumbewirtschaftung auch eine Prüfung über den Nutzen dieser auf der Halbinsel Stralau erfolgen.
Diesbezüglich ist für uns aber auch wichtig, dass der Anwohnerausparkausweis in Zukunft bezahlbar bleibt und ein eigenes Auto nicht irgendwann durch Normalverdiener nicht mehr finanzierbar ist.

4.5. Obere und untere Kynaststraße

Siehe Ausführungen unter 4.4.

4.6. Elsenbrücke

Siehe Ausführungen unter 4.1.

4.7. Autobahn A 100

Sollte die A100 tatsächlich am Treptower Park enden und nicht zu einem geschlossenen Ring weitergebaut werden, wird sich das Stauproblem auf der aktuellen aber auch der neuen Elsenbrücke in jedem Falls verschärfen, da der gesamte Verkehr der Autobahn dann am Treptower Park abfahren muss.
Eine Verlängerung der A 100 bis zur Frankfurter Allee/ Möllendorffstraße würde die Elsenbrücke und die gesamte Umgebung vom Durchfahrtsverkehr entlasten. Diese würde zwischen S-Bahnbrücke und der Elsenbrücke verlaufen. Anschließend muss die A 100 sofort in Troglage verlaufen, um bestmöglichen Lärmschutz zu ermöglichen. Die Rohre unter dem Ostkreuz wurden dafür bereits verlegt.
Für uns bedeutet moderne Mobilität und Verkehrsplanung bauen statt stauen und wir wollen die Schließung des Autobahnringes nicht, um Menschen zu belästigen, sondern um Verkehre zu bündeln und Wohngebiete vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

5. Wahlprüfstein zum Thema „Busanbindung Stralau als Alternative zum Auto“

Bezüglich der Busanbindung muss endlich ein dauerhafter Shuttle-Service eingerichtet werden, welcher in einem 10-minütigen Takt die Bewohner der Halbinsel Stralau an den Bahnhof Ostkreuz anbindet. Diese neu geschaffene Linie müsste aktuell von der Halbinsel Stralau kommend (letzte Haltestelle Glasbläserallee) über Alt Stralau, den Markgrafendamm zum Ostkreuz fahren und über die Kynaststraße zurück zur Halbinsel Stralau führen. Sobald wieder beide Spuren der Kynaststraße freigegeben sind, ist zu prüfen, inwiefern durch diese Route eine schnellere Anbindung erfolgt. Dies ist zu erwarten, da zum einen der Weg zum Ostkreuz kürzer ist, weiter mit weniger Stau zu rechnen ist und darüber hinaus ein Halten des Busses auf der Straßenseite erfolgt, welche direkt am Bahnhof gelegen ist. Dementsprechend wird dann der Weg vom Ostkreuz zur Halbinsel Stralau länger und verkehrsintensiver, jedoch würde auch hier ein Halten des Busses an der zum Bahnhof gelegenen Straßenseite erfolgen.

6. Wahlprüfstein zum Thema „Fahrradparkplätze am Bahnhof Ostkreuz“

Auch hier gilt Angebote für alle zu machen. Es ist wünschenswert, dass mehr Leute die öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Das schafft man aus meiner Sicht nicht mit Verboten, sondern, indem es den Menschen vereinfacht und bequemer macht diese zu nutzen. Daher muss die sogenannte letzte Meile (Weg von Bahnhof zur Wohnung/Arbeit respektive umgekehrt) für jeden ohne großen zeitlichen Aufwand erledigt werden können, wofür das Fahrrad ein sinnvolles Verkehrsmittel darstellt. Hier halten wir den Fahrradparkplatz am Ende der Kynaststraße für nicht sinnvoll, da dieser relativ weit weg vom Bahnhof Ostkreuz ist und weiter dieser aufgrund der abgeschiedenen Lage, sowie schlechten lichttechnischen Ausleuchtung anfällig für den Diebstahl von Fahrröädern ist.
Wir erachten daher die Einrichtung neuer „Kreuzberger Bügel“ wie vorgeschlagen unter der Ringbahnbrücke und auf der Brachfläche zwischen Bahnstrecke und Hauptstraße für sinnvoll und umsetzbar. Bereits in der Vergangenheit haben wir als CDU-Fraktion in der BVV mit entsprechenden Anträgen für neue Fahrradstellplätze an der Südseite des Ostkreuzes gesorgt und werden uns dem Thema auch weiter widmen.

7. Wahlprüfstein zum Thema „Ansiedlungen auf dem Rummelsburger See“

Hier bedarf es aus unserer Sicht der Durchsetzung von bestehenden Regulierungen und Schaffung weiterer klarer Regeln, sowie deren Durchsetzung, anstatt des aktuell herrschenden „Zuständigkeitspingpongs“.

Allerdings geht es uns hier nicht um generelle Verbote, denn Wohnen auf dem Wasser ist durchaus eine alternative Lebensform, wie es andere europäische Großstädte zeigen. Hierzu bedarf es allerdings die oben angesprochenen Regeln für ein vernünftiges Miteinander aller Anwohner und vor allem deren Durchsetzung. In Berlin fehlen diese Regeln aktuell jedoch zum Teil und die Wasserschutzpolizei schöpft ihre Handlungsoptionen nicht aus. Das Ergebnis sind gesunkene, verlassene, schrottreife, bewohnte oder auch als Unterkunft vermietete Boote, die öffentliche Wasserplätze besetzen.

Ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept für den See, welches die Kapazität, Nutzungsart und Auflagen regelt, fehlt.
Hinzu kommt, dass Kontrollen, welche die Verkehrstüchtigkeit und Nutzungsart aufgrund der aktuellen Gesetzgebung kaum möglich macht. Hier muss gesetzlich nachgebessert werden. Für die Hausboote mit Liegeplatz bedarf es einer Mülltonnenpflicht und dementsprechender Gebühr, damit durch die Besitzer der Müll nicht mehr in den öffentlichen Mülltonnen entsorgt wird bzw. einfach am Ufer abgestellt wird.
Wir würden gerne mit den Anwohnern und Anwohnerinnen gemeinsam ein Nutzungskonzept für den See und Regeln für Wohnen auf dem Wasser erarbeiten. Bis dahin muss ein ungenehmigtes Dauerliegen unterbunden werden.

8. Wahlprüfstein zum Thema „Sanierung des Rummelsburger Sees“

Auch hier bedarf es klarer Zuständigkeiten und jemanden der sich um dieses sehr komplexe Thema kümmert. Daher wollen wir gemeinsam mit Anwohnern, den zuständigen Politikern und Fachleuten in Rahmen eines gemeinsamen runden Tisches, die Wünsche, eine aktuelle Bestandsaufahme des tatsächlichen Zustandes und Möglichkeiten erörtern und in einen

konkreten Umsetzungs- und Zeitplan zusammenfassen. Dieser muss dann auch umgesetzt werden, wozu es feste Kontrolltermine gibt, um das Vorankommen auch zu konstatieren und mögliche Probleme zu beraten.
Die Errichtung von Badestellen nach erfolgreicher Sanierung würde den Bewohner von Friedrichshain einen unglaublichen Mehrwert bieten, da sich in Friedrichshain aktuell abseits vom Haubentaucher (eigentlich kein richtiges Freibad + ungeeignte Umgebung für Familien) kein Freibad befindet.

9. Anmerkung

Mir als Direktkandidat im Wahlkreis ist es ein besonderes Anliegen mit engagierten Menschen vor Ort in Kontakt zu treten und gemeinsam die besten Lösungen zu erarbeiten. Daher würde ich mich sehr über Rückfragen, Ideen oder Anliegen freuen. Demokratie lebt schlussendlich vom Kompromiss.

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Wahlprüfsteine: Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Sonntag, 29. August 2021

Antworten die Wahlprüfsteine des Bürgerforums vom Landesverband Bündnis 90/Die Grünen:

Sehr geehrter Herr Moor,

vielen Dank für Ihr Interesse an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin. Gerne beantworten wir Ihre Wahlprüfsteine. Sie finden unsere Antworten im beigefügten Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Stahr und Werner Graf Landesvorsitzende

1. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um die soziale Zusammensetzung auf der Halbinsel Stralau zu erhalten und die Mieten bezahlbar zu halten?

Seit vielen Jahren sprechen wir uns für den Einsatz des Instruments Milieuschutz aus und haben im Bezirk auch die sozialen Erhaltungsgebiete kontinuierlich ausgebaut und erweitert. Mehr als die Hälfte der Bezirksfläche bzw. ca. 75 Prozent der Friedrichshain- Kreuzberger*innen leben bereits in einem Milieuschutzgebiet. Damit geben wir uns aber nicht zufrieden und wollen die Gebiete weiter ausweiten. Hierfür kommt natürlich auch Stralau in Betracht und wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Untersuchungen und Schritte eingeleitet werden. Nicht zuletzt, weil somit auch das Vorkaufsrecht zum Einsatz kommen kann.

Generell ist unser Ziel, den Berliner Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert umzubauen, indem wir den Anteil von Wohnungen in der Hand nicht renditeorientierter Akteur*innen weiterhin konsequent erhöhen. Mit unserem „Masterplan 50 Prozent Gemeinwohl“ wollen wir mindestens 50 Prozent aller Wohnungen in Berlin in gemeinwohlorientierte Hand bringen. Angesichts der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt war der Mietendeckel richtig. Wir fordern vom Bund, dass er umgehend die Einführung eines solchen Instruments ermöglicht. Denn wenn wir preiswerten Wohnraum in der Stadt erhalten wollen, müssen wir den Bestand besser sichern und vor immer weiter steigenden Mieten schützen.

Klar ist aber auch: Berlin braucht mehr niedrigpreisige Wohnungen. Bei fortdauernd hohem Bevölkerungszuwachs streben wir den Bau von jährlich 20.000 überwiegend sozialverträglichen Wohnungen an. Neubauten im Hochpreissegment sollen vermieden werden, weil das weite Teile der Bevölkerung ausschließt. Wir setzen dabei auf intelligente Nachverdichtung und Geschosswohnungen statt auf Eigenheimsiedlungen. Zur Förderung des gemeinwohlorientierten Neubaus wollen wir einen dauerhaften Fonds auflegen, der Gelder bereitstellt und in den Rückzahlungen aus Darlehen direkt zurückfließen. Damit wird eine dauerhafte Finanzierung von Förderung des sozialen Wohnungsbaus ermöglicht. Wir wollen die Förderung pro Wohnung erhöhen und so ausgestalten, dass eine besonders hohe Förderung in dauerhaft sozialgebundene und möglichst CO2-neutral errichtete Wohnungen fließt. Gemeinschaftliche und sozial integrative Wohnformen wollen wir ebenso fördern.

Wichtige Schlüssel sind auch die landeseigenen Flächen und landeseigene Wohnungsunternehmen – die insbesondere in den 2000er Jahren durch den damaligen rot- roten Senat in der ganzen Stadt im großen Stil privatisiert wurden und was sich nicht wiederholen darf. Auch auf Stralau waren Flächen betroffen, die heute für eine gemeinwohlorientierte Nutzung und die Schaffung von preiswertem Wohnungsbau fehlen. Zwar baut auch die Howoge auf Stralau bzw. besitzt Bestände und es gibt weitere Landes- bzw. Bezirksflächen, diese sind aber im Vergleich eher gering. Dennoch begrüßen wir, dass durch die Howoge geförderter Wohnraum auf Stralau entsteht. Generell wollen wir über die bisherigen Quoten für den Anteil geförderter Wohnungen dort, wo es an preiswertem Wohnraum mangelt, deutlich hinausgehen. Außerdem wollen wir die Genossenschaftsförderung – für Neubauten wie Bestandsankauf – deutlich erhöhen. Außerdem wollen wir die Förderung so ausbauen oder Bürgschaften anbieten, damit auch Haushalte in Transferbezug Genossenschaftsanteile zeichnen können.

2. Welche Konzepte hat Ihre Partei, um für ältere Kinder und Jugendliche in Stralau Freizeitangebote zu schaffen?

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind sozialraumbezogen aufgestellt. Die Halbinsel Straulau selbst gehört zum Sozialraum VIII. Jugendliche sind deutlich mobiler und selbständiger als Kindergartenkinder und nicht immer auf den kürzesten Weg angewiesen. Für die Kinder und Jugendlichen der Halbinsel Stralau stehen die Einrichtungen der Kiezspinne, die E-LOK, die Nische, die Skatehalle Berlin auf dem RAW-Gelände mit dem offenen Jugendtreff, das Skandal selbstverständlich offen. Das Potential sowie eine mögliche Finanzierung einer Umnutzung der Jugendbegegnungsstätte Spreeinsel in der Tunnelstraße müsste geprüft werden.

3. Welche Konzepte hat Ihre Partei für eine kurzfristige Lösung, um ein weiteres Verschwinden von Gewerbe für die Versorgung der Wohnbevölkerung auf Stralau abzuwenden oder eine Ausweitung anbieten zu können?

Der vor der Bezirksfusion vom damaligen Bezirk Friedrichshain 1996 beschlossene Bebauungsplan V-37 für die Grundstücke Alt-Stralau 44-48, Friedrich-Junge-Straße 1-4 und Bahrfeldtstraße 28-30 und 31-32 trifft wie in der Frage geschildert Aussagen zum Gewerbe innerhalb des Plangebietes. In der Begründung des Bebauungsplans wird allerdings ausgeführt, dass neben den zulässigen auch ein Teil der ausnahmsweise zulässigen Anlagen in einem allgemeinen Wohngebiet erlaubt sind. Dies soll laut der Begründung den Belangen der Wirtschaft Rechnung tragen und eine verbrauchernahe Versorgung gewährleisten. In den textlichen Festsetzungen sind lediglich Gartenbaubetriebe und Tankstellen explizit ausgeschlossen. Inwiefern die damaligen Festlegungen sich aus heutiger Sicht bewährt haben, da lassen sich durchaus Bedenken anmelden. Wir sind der Meinung, dass zu einer lebendigen Nachbarschaft unbedingt Geschäfte des täglichen Bedarfs gehören. Umso wichtiger ist es, noch verbliebendes Gewerbe für die Nahversorgung zu stärken und vor
Verdrängung zu schützen. Bei zukünftigen Bauvorhaben ist es zwingend geboten, in den Erdgeschossflächen entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen und diese zu sichern. Außerdem wollen wir das von uns im Bezirk auf den Weg gebrachte Gewerbeflächensicherungskonzept weiter stärken und auf die spezifischen Bedürfnisse in den Kiezen anpassen. Da das Gewerbemietrecht bisher seitens der Bundesebene völlig unreguliert ist, fehlen harte Steuerungsinstrumente weitestgehend. Die jeweiligen Eigentümer*innen können entscheiden, zu welchen Preisen sie an welche Mieter*innen vermieten. Deshalb drängen wir seit Jahren auf Bundesebene darauf, einen rechtlich bindenden Gewerbemietspiegel und einen wirksamen Kündigungsschutz einzuführen. Den Milieuschutz wollen wir auch für Gewerbemieter*innen einführen, um lokales und kleinteiliges Gewerbe zu erhalten. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen Gewerberäume kostengünstig anbieten, um vor Ort den Gewerbetreibenden Räume anzubieten, die darauf besonders angewiesen sind.

4. Welches Konzept hat Ihre Partei zur Verbesserung der Verkehrsanbindung der Halbinsel Stralau?

Wir arbeiten an der Verkehrswende und geben daher dem Umweltverbund (ÖPNV Rad- und Fußverkehr) den Vorrang. Um dies auch dauerhaft umzusetzen haben wir das Berliner Mobilitätgesetz mit der Stadtgesellschaft erarbeitet und beschlossen. Darin sind die wesentlichen verkehrspolitischen Ziele Berlins festgeschrieben (§§3 bis15) und Regelungen für den ÖPNV, den Rad- und den Fußverkehr beschlossen worden. Diese Regelungen müssen auch bei der künftigen Bewältigung von Verkehrsproblemen berücksichtigt werden. Dabei wird natürlich mit den örtlichen Gegebenheiten umgegangen werden müssen.

Als Landespartei haben wir naturgemäß kein spezielles Verkehrskonzept für Stralau. Das Berliner Verkehrskonzept beruht auf den o.g. Zielen des Mobilitätsgesetzes, das im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr seinen Niederschlag gefunden hat. Darüber hinaus gibt es weitere Fachplanwerke die beschlossen sind bzw. sich in verschiedenen Stufen der Bearbeitung finden (Nahverkehrsplan, mit Standards für die ÖPNV- Erschließung, Radverkehrsplan, Fußverkehrsplan und Integriertem Wirtschaftsverkehrskonzept,…)

Wie Sie in Ihren Ausführungen selbst erwähnt haben, liegt der Grundfehler der heutigen Verkehrsprobleme der Halbinsel Stralau darin, dass nicht wie versprochen „autoarm“ entwickelt wurde. Durch die Halbinsellage gibt es nur 3 Wege von und zur Halbinsel, wenn man den Wasserweg nicht mit einbezieht.

  1. Da gibt es den Weg/Brücke an der Eisenbahnbrücke nach Treptow, der nur für Rad- und Fußverkehr ausgelegt ist. Eine Erweiterung/Verbreiterung ist nicht möglich.
  2. Die Bahnunterführung zur Stralauer Allee/Elsenbrücke/Markgrafendamm, die Unterführung ist neu errichtet, aber für die heutigen Verkehrsbedürfnisse zu schmal gebaut worden.
  3. Und die Kynaststraße zur Marktstraße, auch neu gebaut, aber im alten Bestand und nicht nach aktuellen Standards bezüglich Rad- und Fußwegen.

Von der Kynaststraße zur Hauptstraße soll ein geschützter Radweg eingerichtet werden, ein Umsetzungstermin steht aber noch aus. Der Hauptstörfaktor ist der „Schleichverkehr“ von der Hauptstraße zur Elsenbrücke/Stralauer Allee bzw. zur oder von der Marktstraße. Hier müsste geprüft werden, wie man diesen wirksam heraushalten kann, was nicht einfach ist, aber wesentlich zur Entlastung und zu deutlichen Verbesserungen für den Umweltverbund führen würde. Der andere Punkt ist der Autobestand und Nutzung von Stralau selbst, der nur durch allgemeine oder stadtweit anders gesetzte Rahmenbedingungen geändert werden kann. Daran arbeiten wir kontinuierlich.

5 Welche Vorschläge hat Ihre Partei für eine mittel- und langfristige Lösung der problematischen Busanbindung von Stralau, damit es eine wirkliche Alternative zum Auto gibt?

Siehe Antworten zu 4. Dies würde dann auch die Bedingungen und Pünktlichkeit des Busverkehrs verbessern und Angebotsverbesserungen möglich machen.

6. Was schlägt Ihre Partei zum Schaffen einer ausreichenden Anzahl von Fahrradparkplätzen am Bahnhof Ostkreuz vor?

Die Mobilitätswende ist ein wichtiger Beitrag, um die Klimakrise in Berlin zu meistern. Mit dem Mobilitätsgesetz haben wir in dieser Legislatur die wichtige Grundlage dafür geschaffen. Wir Bündnisgrüne setzen konsequent auf den Umweltverbund und wollen ÖPNV, Rad- und Fußverkehr deutlich stärken. Auch die Kombination der einzelnen Mobilitätsformen des Umweltverbundes steht in unserem Fokus. Bei der Verknüpfung von ÖPNV und Radverkehr spielen ausreichend, sichere Fahrradabstellanlagen eine zentrale Rolle. Das Ostkreuz als der wichtigste Umsteigebahnhof in Berlin muss deswegen eine besondere Beachtung erhalten. Die InfraVelo hat in einer Studie ca. 3.500 benötigte Abstellanlagen für diesen Bahnhof prognostiziert. Das sind etwa sieben Mal mehr als derzeit vorhanden sind. Diesen Bedarf gilt es nun in den nächsten Jahren zu bedienen. Das geplante Fahrradparkhaus auf der nördlichen Seite in Friedrichshain spielt dabei eine wichtige Rolle. Aber auch auf der Lichtenberger und auf der südlichen Seite müssen ausreichend Fahrradbügel zur Verfügung stehen. Für diese setzen wir uns GRÜNE genauso ein, wie für die Schaffung von abschließbaren Fahrradboxen. Diese können gegen ein
geringes Geld gemietet werden. Beides soll in möglichst großer Nähe zum Bahnhof entstehen. Entsprechende Flächen müssen dafür gesichert und Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden. Darüber hinaus wollen wir dafür sorgen, dass sogenannte Schrotträder schnell entsorgt bzw. einer weiteren Verwertung zugeführt werden, um die vorhandenen Fahrradparkplätze möglichst für Nutzer*innen frei zu halten.

7. Was schlägt Ihre Partei zur Lösung der Probleme rund um die Ansiedlungen auf dem Rummelsburger See vor?

Wir unterstützen das Entwicklungskonzept für den Rummelsburger See, welches durch das Bezirksamt unter Beteiligung der Anwohnenden erstellt und vom Bezirksparlament beschlossen wurde. Als B90/DIE GRÜNEN sehen wir dennoch Interessenskonflikte, die ein Konzept allein nicht lösen kann. So ist es zu der Vergangenheit immer wieder zu Rücksichtslosigkeiten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Sees und der Bucht gekommen, die sowohl die Anwohnenden als auch die Natur belastet haben.

Auch das Thema Wohnen auf dem Wasser wird im Entwicklungskonzept behandelt. Eine Begrenzung der Anzahl der Hausboote macht auch vor dem Hintergrund Sinn, dass der Rummelsburger See eine öffentliche Wasserfläche ist und für alle erlebbar sein soll. Als Bündnisgrüne wollen wir Ansiedlungen auf dem Wasser möglichst geringhalten, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren. Zudem ist ein entsprechendes Urteil zum dauerhaften Wohnen auf dem Rummelsburger See seit 2018 rechtskräftig, Daran muss sich orientiert werden. Jede Nutzung der Bucht muss Rücksicht nehmen auf die Umwelt sowie die umliegende Nachbarschaft. Genehmigungen erfolgen nur, wenn die Boote nötige Versicherungen, Schiff-TÜV haben, über eine geregelte Ver- und Entsorgung verfügen sowie Lärm- und Naturschutz einhalten. Gleichzeitig gibt es etablierte Hausbootnutzungen, die seit vielen Jahren vor Ort ein Zuhause haben und Teil der Nachbarschaft sind und auch bleiben sollen. Es können nicht per se alle Boote und ihre Nutzer*innen pauschal gleichgesetzt werden.

Generelle Ankerverbote für Berliner Gewässer, die pauschal alle Nutzer*innen betreffen würden (z.B. auch Sportvereine), lehnen wir aber ab. Stattdessen müssen Regelungen gefunden werden, die dem Problem gerecht werden und auf den betroffenen Bereich zugeschnitten sind. Hierfür könnten z.B. einzelne Bereiche definiert werden, die von der Befahrung durch Motorboote oder für dauerhaftes Ankern ausgenommen werden – wie etwa die Naturentwicklungszonen. Naturentwicklungszonen müssen von Bootsverkehr freigehalten werden. Hier erörtern Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) sowie Bezirksamt gemeinsame Lösungen. Als Bündnisgrüne wollen wir hierbei regelmäßig die Fortschritte dorthin durch parlamentarische Anfragen prüfen und unsere
Bezirksamtsmitglieder weiterhin für dieses Thema sensibilisieren. Auf Landesebene ist 2019 durch grüne Initiative der Luftreinhalteplan für Berlin fortgeschrieben worden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass insbesondere der Motorbootverkehr zukünftig aufgrund von Lärm-, Umwelt und Klimaschutz auf fossilfreie Elektroantriebe umgestellt wird, womit sich manche Konflikte bereits auflösen lassen. Des Weiteren gelten die für den Immissionsschutz in Berlin rechtlichen Grundlagen. Das Ordnungsamt und die Wasserschutzpolizei sind hier gehalten, bei Verstößen am Ufer bzw. auf dem Wasser einzuschreiten. Gleiches gilt für die Nutzung von Holzöfen auf Schiffen: Für sie gelten seit 2020 strenge Auflagen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Auch der Schutz der Uferbepflanzungen ist uns ein wichtiges Anliegen. Zur Vermeidung von Beschädigungen des Röhrichts durch Betreten und Hundeauslauf ist der Röhrichtbestand mittlerweile abgezäunt. Die beiden Naturschutzgebiete auf den Inseln Kratzbruch und Liebesinsel werden renaturiert. Das Ausbringen von Müll am Wasser und am Ufer ist untersagt, Zuwiderhandlungen müssen konsequent verfolgt werden.

Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass auch nicht alle Nutzungen der Wasserflächen per se abzulehnen sind. So gibt es z.B. einen Zusammenschluss von Kulturflößen, die mit nicht-kommerziellen Projekten einen Beitrag zur Kulturlandschaft leisten. Sie haben sich dabei auf den Schutz der Umwelt und der Rücksichtnahme sowie Einbindung der Nachbarschaft verpflichtet. Für solche Nutzungen, die in einem für die Bucht vereinbaren Rahmen stattfinden, muss auch weiterhin Platz sein. Hier bietet sich die Chance, mit einem Kulturhafen einen geordneten Rahmen zu geben.

Die Rummelsburger Bucht muss der besondere Ort zum Wohnen und für die Naherholung bleiben, der er ist. Das setzt die Rücksichtnahme aller voraus. Insgesamt sehen wir durch das Konzept als Leitfaden eine fachlich positive und fortschrittliche Entwicklung der Verteilung der Nutzungsinteressen am Rummelsburger See. Das Entwicklungskonzept Rummelsburger See wollen wir regelmäßig auf seine Umsetzung hin prüfen und dort, wo es offensichtlich Schwächen zeigt oder an Entwicklungen angepasst werden muss, nachbessern. Hierfür ist ein regelmäßiger Dialog zwischen allen Akteur*innen nötig. In diesem Sinne wollen wir die Situation vor Ort weiter aktiv begleiten.

8. Welche Konzepte hat Ihre Partei für die weitere Entwicklung des Rummelsburger Sees?

Die grünen und blauen Orte und Freiflächen in Berlin sind wichtige Plätze für die Naherholung der Berliner*innen und sie werden immer wichtiger. Die Begehrlichkeiten der weiteren Verdichtung in der Innenstadt müssen wir gerade an solchen Stellen abwehren. Unser Ziel ist es deshalb, das Wasser und die Ufer für die Berliner*innen nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Dabei geht es einerseits um die Wasserqualität, die wir erhöhen wollen, und andererseits um die Uferzonen, deren naturnahe Gestaltung zum Vorteil von Flora und Fauna und Zugänglichkeit für die Menschen wir mindestens erhalten und sogar ausbauen wollen. Weitere Verkäufe von Wassergrundstücken an private Investoren kommen deshalb für uns nicht in Frage. Und wir wollen, wo immer es möglich und sinnvoll ist, Wasserflächen und Uferzonen zurückkaufen. Das gilt natürlich insbesondere auch für den Rummelsburger See, der relativ zentral gelegen ist und deshalb eine große Bedeutung für die Naherholung der Berliner*innen besitzt.

Dafür möchten wir die Leitlinien für die innerstädtischen Wasserlagen im Hinblick auf die Erholungsnutzung, öffentliche Zugänglichkeit von Uferbereichen, gemischte Nutzungsstrukturen und preiswerten Wohnraum weiterentwickeln. Dazu sollen Leitlinien für Wasserlagen in den Außenbezirken aufgestellt werden. Diese Leitlinien sollen unter Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure entstehen. Die zuständigen Senatsverwaltungen sollen zusammen mit den Bezirken ein Berliner Uferwegekonzept vorlegen und darin aufzeigen, wie alle Berliner Uferwege öffentlich zugänglich werden können. Bevorzugte Instrumente sind dabei für uns Bebauungspläne und städtebauliche Verträge.

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